Menschenrechtsbildung

Menschenrechte sind unteilbar und interdependent und es geht um die Bewusstseinsbildung für die eigenen Rechte und die Rechte der Anderen.

Dabei fußt die Vermittlung der Menschenrechtsbildung auf drei Säulen. Die erste Säule beinhaltet die Vermittlung und das Lernen über die Menschenrechte, damit sie geachtet und wirksam werden können. Dazu gehören Inhalte wie die menschenrechtliche Entwicklungsgeschichte der Menschenrechte, das Bearbeiten von Menschenrechtsverletzungen und den sich daraus begründeten universellen Wertvorstellungen. Das Lernen durch die Menschenrechte beschreibt Mihr als die emotionale und verantwortungsorientierte zweite Säule. Ziel soll sein, die Menschrechte zu begreifen, zu reflektieren und daraus ein Menschenrechtsbewusstsein zu entwickeln. Der brasilianische Pädagoge Paulo Freire beschreibt dies als das Stadium eines Aufbaus von Sozialkapital, das dazu führt, dass Menschen in die Lage versetzt werden gerecht und sozialverantwortlich zum Wohle aller zu handeln, also selbstbezogen und reflexiv. Die dritte Säule leitet sich von der zweiten ab und beinhaltet eine Verhaltensveränderung, im Sinne von Handlungsoptionen und Empowerment.

Menschenrechtsbildung ist ein lebenslanger und permanenter Prozess, ist Adressat*innen bezogen, bezieht sich sowohl auf Individuen als auch auf Gruppen und Organisationen und informiert und stärkt Zielgruppen über ihre Rechte auf und weist auf Menschenrechtsverletzungen aufgrund verschiedener Diskriminierungsformen hin und fordert diejenigen die gegen diese Rechte verstoßen/verstoßen könnten auf, zur Pflicht über die Einhaltung und Achtung dieser (vgl. Mihr/Rosemann 2004:12). Begründungen, Prinzipien und Argumente aus dem Lernen über und durch die Menschenrechte, münden in den Respekt und die Eigenverantwortung für ein aktives Handeln für die Menschenrechte. Um dies zu fördern, müssen Materialien erstellt werden, die allen Menschen zugänglich und auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind und erlebbar werden indem sie an verschiedenen Stellen, wie dem formalisiertem1 und nicht formalisiertem2 Sektor, implementiert werden (vgl. ebd.:20).

Quelle 

Anja Mihr, Nils Rosemann: Bildungsziel Menschenrechte. Standards und Perspektiven für Deutschland,Schwalbach/Ts. 2004.

Gudrun Greve, Žaklina Mamutovič: Der Anti-Bias-Ansatz. Ein pädagogischer Beitrag in der Menschenrechtsbildung.

Fußnoten

1 Der formalisierte Sektor bezieht sich auf Vorschulerziehung, der Primar – und Sekundarstufe, den Berufsschulen, den Fachhochschulen, den Universitäten, den Lehrer*innenfortbildungen, den Lehrer*innenverbänden, Gewerkschaften und den Schulämtern.

2 Der nicht formalisierte Sektor bezieht sich auf die Berufsverbände der Polizei, Richter*innen, Anwält*innen, Ärzt*innen, Medienvertreter*innen, den religiösen, kulturellen und humanitären Organisationen, also Kirchen, Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen (NGO`s).

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